Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5054
OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04 (https://dejure.org/2005,5054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.2005 - 12 U 702/04 (https://dejure.org/2005,5054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 12 U 702/04 (https://dejure.org/2005,5054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Gerichts bei Abweichung von einem Vergleichsvorschlag; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Beweispflicht des Geschädigten bei Ersatz der verlangten Kosten; Ersatz des Reparaturaufwandes bei Übersteigung des Fahrzeugwertes durch eine Abrechnung ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht, wenn das Gericht nach einem von den Parteien nicht aufgegriffenen gerichtlichen Vergleichsvorschlag im Ergebnis anders entscheidet; Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung; Beweislast und Darlegungslast bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 139 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB §§ 249 ff; ; BGB § 249 Satz 2 a.F.; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Hinweispflicht des Gerichts bei beabsichtigter Abweichung von einem Beweisvorschlag in einem Urteil - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Umfang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Allerdings kann ein solcher Integritätszuschlag nur verlangt werden, wenn die Reparaturen fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (vgl. BGH NJW 2005, 1110, 1111 mit Anm. Freyberger NZV 2005, 231 ff.; Heß NZV 2005, 246 f.; Lemcke RuS 2005, 175 ff.).

    Ein darüber hinausgehender Schadensausgleich ließe das Gebot der Wirtschaftlichkeit und das Verbot der Bereicherung außer Acht (BGH NJW 2005, 1110, 1111).

    Das hat die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht (BGH NJW 2005, 1110, 1111).

    Da der Kläger in erster Instanz sogar eine tatsächliche Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nicht behauptet hat, besteht gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB kein Anspruch auf die von ihm geltend gemachte Mehrwertsteuer (BGH NJW 2005, 1110, 1111).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits durch BGH NJW 2005, 1110 f. entschieden.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Die von ihm reklamierte Abrechnung nach Maßgabe der vom Sachverständigen bestimmten Reparaturkosten ohne Abzug des Restwerts sei im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 154, 395 ff. sachgerecht.

    Damit sei die Rechtsprechung im Sinne von BGHZ 154, 395 ff. nicht anwendbar.

    Insofern liegt der vorliegende Fall in einem entscheidenden Punkt anders als in dem vom Kläger zu 1) herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 (BGHZ 154, 395 ff.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Die Verfahrensbeteiligten dürfen danach weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1, 7 f.) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188, 190 f.) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133, 144f.) Inhalt überrascht werden.

    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175, 210; 64, 125, 134; 86, 133, 144; 98, 218, 263).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175, 210; 64, 125, 134; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175, 210; 64, 125, 134; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung - Türkei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175, 210; 64, 125, 134; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Die Verfahrensbeteiligten dürfen danach weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1, 7 f.) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188, 190 f.) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133, 144f.) Inhalt überrascht werden.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
    Die Verfahrensbeteiligten dürfen danach weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1, 7 f.) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188, 190 f.) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133, 144f.) Inhalt überrascht werden.
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter mit ihr nicht zu rechnen brauchte (BSG vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B, Juris RdNr 6), liegt nämlich bereits dann nicht mehr vor, wenn sich das LSG im Urteil (entweder seinem Vergleichsvorschlag oder aber dem) Standpunkt eines der Beteiligten angeschlossen hat; hiermit muss ein sorgfältiger Prozessbevollmächtigter rechnen (vgl Bundesverfassungsgericht vom 13.6.1990 - 2 BvR 673/90; Bundesfinanzhof vom 15.6.2007 - IX B 20/07, Juris RdNr 3; vom 10.6.2005 - IV B 44/05, Juris RdNr 8 f; vom 19.4.2005 - XI B 243/03, Juris RdNr 41 f: keine Überraschungsentscheidung bei Abweichung von einem in einem Erörterungstermin oder in der mündlichen Verhandlung unterbreiteten Vergleichsvorschlag; Oberlandesgericht Koblenz vom 11.7.2005 - 12 U 702/04, Juris RdNr 17).
  • AG Minden, 07.12.2007 - 26 C 215/06

    Haftungsverteilung bei fehlendem Unabwendbarkeitsnachweis und fehlendem Nachweis

    Das nach klägerischem Vortrag gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro ist unter Zugrundelegung einer 50-prozentigen Haftungsquote erforderlich, aber auch angemessen (vgl. zur Schmerzensgeldhöhe z.B. auch OLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2005 - 12 U 702/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht